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Die wechselvolle Geschichte Schleswig-Holsteins

31. Mai 2022
Schleswig-Holstein betitelt sich als „der echte Norden“. Als nördlichstes deutsches Bundesland ist diese Aussage sicher nicht unberechtigt, doch eigentlich hat die Region mit ihrer wechselvollen Geschichte viel mehr zu bieten als nur den „echten Norden“.

Von den Wikingern bis zur Hanse

Bereits in der frühen Vorzeit wird die Region von Wikingern besiedelt, wie neben zahlreichen Megalithgräbern auch die im 9. Jahrhundert entstandene Siedlung Haithabu, südlich der heutigen Stadt Schleswig, belegt. Haithabu war in das sogenannte Danewerk eingebunden, eine Befestigungsanlage im nördlichen Schleswig-Holstein, die aus Erdwällen mit Wehrgräben, Ziegelmauern, sowie mittelalterlichen Wallburgen und Seesperrwerken bestand. Das Bauwerk entstand um 700 n. Chr. Und wurde immer wieder erweitert und ausgebaut. Als dänisches Nationaldenkmal und größtes archäologisches Denkmal Nordeuropas wurde der Danewerk zusammen mit Haithabu 2018 von der UNESCO zum Welterbe ernannt.

Siedlungsgebiete in Schleswig-Holstein von 800 bis 1100 n. Chr.

Ab Mitte des 13. Jahrhundert entstand das dänische Herzogtum Schleswig, welches 1386 mit der deutschen Grafschaft Holstein unter einem Landesherrn vereinigt wurde. Bis 1460 wurde die Region von den deutschen Grafen von Schauenburg regiert, bis die Familie ausstarb. In dieser Zeit hatten sich bereits erste größere Städte entwickelt, von denen Lübeck als Hansestadt zu den bedeutendsten Metropolen in Europa gehörte.

Landesteilung

König Christian I. von Dänemark wurde neuer Landesherr für die Region Schleswig-Holstein, als 1474 Holstein vom römisch-deutschen Kaiser zum Herzogtum erhoben wurde. Somit war Christian I. sowohl König von Dänemark als auch Herzog in Schleswig-Holstein, wobei er in Schleswig als dänisches Lehen regierte und in Holstein als Vasall des römischen-deutschen Kaisers fungierte. 1544 wurden dann die Herzogtümer zwischen König Christian III. und seinen beiden Halbbrüdern Johann dem Älteren und Adolf I. aufgeteilt. Dabei begründete Adolf I. das Haus Schleswig-Holstein-Gottort.

Deutsch-Dänische Konflikte

Mit dem Vertrag von Zarskoje Selo 1773 fand die Landesteilung ihren vorläufigen Abschluss. Die Herzogtümer fielen allein dem dänischen König zu, was zu einem großen wirtschaftlichen und politischen Aufschwung führte. Der entstandene Eiderkanal, der Vorläufer des heutigen Nord-Ostsee-Kanals, wurde zur wichtigsten Wasserstraße zwischen Nord- und Ostsee.

Die aufkommenden nationalliberalen Strömungen in Europa machten auch vor Schleswig-Holstein nicht halt: Bedingt durch den nationalpolitischen Gegensatz zwischen einer deutschen und einer dänischen Partei, kommt es 1848 zu einem dreijährigen Bürgerkrieg. Dabei forderte die schleswig-holsteinische Bewegung die Aufnahme eines vereinigten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund, währen die dänische Nationalliberale die Aufnahme des Herzogtums Schleswig in das Königreich Dänemark fordert. Der Konflikt ende 1852 durch das Londoner Protokoll, in dem der dänische Gesamtstaat von den Großmächten garantiert, jedoch muss sich Dänemark verpflichten, Schleswig nicht näher als Holstein an das Königreich Dänemark zu binden.

Militärischer Verlauf des Deutsch-Dänischer Krieges 1864

Doch der Friede herrschte nicht lange. Die Spannungen im Konflikt brodelten weiter und führten 1864 zum Deutsch-Dänischen Krieg. In der Schlacht bei Düppel erlitt Dänemark am 18.04.1864 schwere Verluste gegen die preußisch-österreichischen Truppen und musste das Herzogtum Schleswig an Preußen sowie das Herzogtum Holstein an Österreich abtreten. 1866 besetzte Preußen auch das Herzogtum Holstein und machte beide Herzogtümer zu einer preußischen Provinz, lehnte die Ernennung zu einem eigenständigen deutschen Kleinstaat jedoch ab.

Die Volksabstimmungen

Obwohl eine Volksabstimmung die endgültige nationale Zugehörigkeit von Schleswig-Holstein bereits beim Prager Frieden von 1866 klären sollte, kam diese erst 1920 aufgrund des Versailler Vertrages zustande. Am 10.02.1920 und am 14.03.1920 fand die Abstimmung in zwei Zonen statt: Zone 1 umfasste das Abstimmungsgebiet südlich von Tondern und nördlich von Flensburg, während Zone 2 die Gebiete Glücksburg, Flensburg, Niebüll, Sylt, Föhr und Amrum umfasste. Das Ergebnis: In Zone 1 stimmten 75 % für die Zugehörigkeit zu Dänemark und in Zone 2 stimmten 80 % für die Zugehörigkeit zu Deutschland. Seither bildete die Grenze zwischen beiden Abstimmungsgebieten die Staatsgrenze zwischen Dänemark und Deutschland, mit nationalen Minderheiten beiderseits der Grenze.

Volksabstimmung in Schleswig 1920

Quelle: Computergenealogie 1/2020 & schleswig-holstein.de


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4. September 2024
Während bis ins 18. Jahrhundert so genannte Personenstandsfälle wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle ausschließlich bei der zuständigen Kirche gemeldet und in Kirchenbüchern eintragen wurden, führte Napoleon Bonaparte mit dem 1804 veröffentlichten Code Civil in den französischen Gebieten das Zivilrecht ein. Damit mussten Personenstandsfälle nun auch bei entsprechenden Ämtern gemeldet werden. In Deutschland wurden die ersten Standesämter bis 1808 im französisch besetzten Rheinland eingeführt, das Älteste ist von 1792. Diesem Beispiel folgten nach und nach die andere deutschen Staaten so beispielsweise 1870 das Großherzogtum Baden, ab dem 1. Oktober 1874 Preußen und am 01.01.1876 das restliche Gebiet des Deutschen Kaiserreiches. Jede kreisfreie Stadt sowie jeder Landkreis haben heute ein eigenes Standesamt, während in Großstädten oft in jedem einzelnen Stadtteil ein Standesamt eingerichtet ist. Die Aufgaben sind jedoch überall gleich: gemeldete Geburten und Sterbefälle werden im jeweiligen Geburts- bzw. Sterberegister eingetragen und eine Urkunde über den Vorfall ausgestellt. Darüber hinaus werden die Eheschließungen durchgeführt und ebenfalls im Register erfasst sowie die Heiratsurkunde dem Brautpaar übergeben. Bis Ende 2008 existierten darüber hinaus in Baden-Baden, Berlin, Hamburg und München Hauptstandesämter für Personenstandsfälle, bei denen das Ausland betroffen war. Aufgrund der wechselhaften Geschichte Deutschlands wurden einst selbstständige Gemeinden zu Landkreisen zusammengefasst oder in größere Städte eingemeindet. Zudem werden die Register oft nach der Schutzfrist (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 90 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre) vom Standesamt an das zuständige Stadt- oder Landesarchiv übergeben. Eine gute Hilfestellung bieten daher die Ortsartikel auf GenWiki, wo Familienforschende ihre Rechercheergebnisse dokumentiert haben. Quelle: wikipedia
21. August 2024
Wer kennt das nicht: man findet Familienfotos, unsortiert und undatiert und muss nun versuchen mühsam die abgebildeten Personen zu identifizieren und das Entstehungsjahr einzuschätzen. Für letztes gibt es nun ein hilfreiches Tool auf MyHeritage – der PhotoDater. PhotoDater ist eine künstliche Intelligenz, die allen MyHeritage Nutzenden zur Verfügung steht. Das System wurde mit zehntausenden historischen Fotos trainiert und kann die Entstehungszeit anhand von Möbeln, Kleidern, Frisuren, Gesichtsbehaarung und anderen Objekten einordnen. Laut Anbieter ist eine Einordnung in den Zeitraum zwischen 1860 und 1990 möglich. Als Nutzender von MyHeritage muss das Bild zunächst in das persönliche Fotoalbum geladen werden. Sobald das Bild angeklickt wird, startet PhotoDater im Hintergrund automatisch und gibt eine Schätzung des Aufnahmedatums ab, sobald genügend Informationen im Motiv gefunden wurden. Klickt man nun das geschätzte Aufnahmedatum an, werden Informationen zu möglichen Abweichungen und der Zuverlässigkeit angezeigt. Sofern das Foto eine schlechte Qualität hat oder die abgebildeten Personen und Gegenstände unscharf sind, kann keine Aufnahmeschätzung abgegeben werden. Weitere Informationen finden sind im MyHeritage Blog. Quellen: Computergenealogie 4/2023 und blog.myheritage.de/2023/08/photo-dater/
7. August 2024
Pizza und Pasta vom Lieblingsitaliener an der Ecke – na klar, die italienische Küche ist aus keiner deutschen Stadt mehr wegzudenken. Über eine halbe Millionen Menschen mit italienischer Staatsbürgerschaft leben in Deutschland. Weit mehr wurden in den letzten Jahrzehnten eingebürgert oder haben italienische Vorfahren, ohne es bisher zu wissen. Denn schon früh begannen italienische Kaufleute, Baumeister oder Handwerker ihre Heimat zu verlassen und sich in anderen Ländern anzusiedeln. Auch Deutschland war ein beliebtes Auswanderungsgebiet, aber auch die USA, Uruguay und Argentinien war für Italiener ein Ziel, um der alten Heimat zu entfliehen und neu anzufangen. Das Interesse an der Familienforschung in Italien war bisher eher geringer, erst in den letzten Jahrzehnten hat die Ahnenforschung dort an Popularität hinzugewonnen. Neben FamilySearch, Ancestry und MyHeritage erschließen heute auch immer mehr Freiwillige die Kirchenbücher und Personenstandsregistern der italienischen Archive. Antenati (antenati.cultura.gov.it) ist das digitale Archivportal der staatlichen Register, wo in zahlreichen Archiven und Zentralinstituten nach Familiennamen, Orte oder anhand von Daten gesucht werden kann. Hat man einen Treffer, dann ist der Weg zur Urkunde oder dem Dokument geebnet, auch wenn bisher erst ein kleiner Teil der Urkunden digital erschlossen ist. Freiwillige zum Indexieren der bisher noch nicht erschlossenen Dokumente werden immer noch gesucht. Das moderne Italien ist in 20 Regionen unterteilt, wobei fünf einen Sonderstatus haben wie beispielsweise die autonome Region Trentino-Südtirol. Die Regionen wiederum sind in Provinzen und Metropolitanstädte unterteilte und unterhalten heute eigene Archive. Bei der Recherche ist darüber hinaus wichtig, die drei historischen Perioden zu unterscheiden, in denen je nach Region die moderne Personenstandsregistrierung eingeführt wurde: Die erste sogenannte napoleonische Zivilstandsregistrierung wurde 1806-1815 nach dem Abzug der Franzosen angeordnet, zwischen 1815 und 1865 in der Zeit der Restauration jedoch wieder abgeschafft und in die Hände der Pfarrer übergeben, bis 1865 die staatliche Personenstandserfassung eingeführt wurde. Um hier den Überblick zu behalten kann ItalianParish Records (www.italianparishrecords.org) helfen, wo bereits zahlreiche Links zu Indexdateien von Kirchenbüchern und Personenstandsregistern zu finden sind. Quellen: Computergenealogie 2/2023
24. Juli 2024
Seit Februar 2018 können türkische Staatsbürger über eine Regierungswebsite online nach ihren Vorfahren recherchieren. Doch das Thema Familienforschung löst nicht nur Freude und Euphorie aus, sondern ist auch ein politisches Streitthema. Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges zerschlugen die Alliierten das türkische Sultanat, sodass Teile des Landes von da an unter fremder Verwaltung standen. Mustafa Kemal, der Vater der modernen Türkei, organisierte den Widerstand und vertrieb die Griechen von der Westküste der heutigen Türkei. Er erreichte, dass das Land 1923 seine Souveränität zurückerhielt, und wurde der erste Präsident. Er trennte nicht nur Religion und Staat voneinander, sondern schaffte die arabische Schrift 1928 zugunsten der lateinischen ab und führte die staatliche Eheschließung ein.
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26. Juni 2024
Im Mittelalter entwickelten sich immer mehr größere Ansiedlungen, die nach und nach das Stadtrecht erhielten. Gab es um 1100 in Mitteleuropa nur einige hundert Städte, kam es in den folgenden 250 Jahren aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwunges zu immer mehr Stadtgründungen. Da sich die Bewohner hier nicht mehr selbst versorgten, sondern durch Handwerk, Handel oder Verwaltungsarbeiten ihren Lebensunterhalt verdienten, wurde es notwendig, einen Überblick zu erhalten, wie viele Bürger mit Nahrungsmittel und Waren versorgt werden musste, wie viele Wehrpflichte zur Verfügung standen und vor allem wie hoch die zu erwarteten Steuereinnahmen sein würden. Daher wurden Personenverzeichnisse angelegt über den Teil der städtischen Bevölkerung, die das Bürgerrecht und damit einhergehende Bürgerpflichten innehatten. Um das Bürgerrecht zu erhalten, musste man häufig einen gewissen Grundbesitz sowie eine Mindestvermögen vorweisen bzw. einen Einkommensnachweis vorlegen. Außerdem musste das Bürgerrecht durch die Entrichtung eines Bürgergeldes erkauft werden. Damit erhielt man den Status eines Bürgers und hatte das Recht, ein Gewerbe nachzugehen sowie an Wahlen teilzunehmen, jedoch auch die Pflicht Steuern zu zahlen und im Verteidigungsfall seinen Beitrag zu leisten. Heute gibt es Bürgerbücher meistens nur noch für Ehrenbürgerschaften, wenn sich Personen besonders um ihre Stadt verdient gemacht haben. Bürgerbücher reichen oft zeitlich weit vor die Einführung von Kirchenbüchern und sind daher eine wertvolle Quelle für die Familienforschung. Auch geben sie Auskunft zu Einkommen und Wohlstand der Vorfahren. Jedoch konnten nicht alle Personen aus den oben genannten Gründen das Bürgerrecht erwerben, sodass sie nur einen privilegierten Teil der städtischen Bevölkerung umfassen. Einwohnerlisten sind dagegen vollständiger – wurden jedoch nicht jährlich erhoben. Einen Blick in das Bürgerbuch kann dennoch nicht schaden. Quelle: Computergenealogie 3/2023 & wikipedia