Standesämter - wichtigste Quelle für Familienforschung
Während bis ins 18. Jahrhundert so genannte Personenstandsfälle wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle ausschließlich bei der zuständigen Kirche gemeldet und in Kirchenbüchern eintragen wurden, führte Napoleon Bonaparte mit dem 1804 veröffentlichten Code Civil in den französischen Gebieten das Zivilrecht ein. Damit mussten Personenstandsfälle nun auch bei entsprechenden Ämtern gemeldet werden. In Deutschland wurden die ersten Standesämter bis 1808 im französisch besetzten Rheinland eingeführt, das Älteste ist von 1792. Diesem Beispiel folgten nach und nach die andere deutschen Staaten so beispielsweise 1870 das Großherzogtum Baden, ab dem 1. Oktober 1874 Preußen und am 01.01.1876 das restliche Gebiet des Deutschen Kaiserreiches.
Jede kreisfreie Stadt sowie jeder Landkreis haben heute ein eigenes Standesamt, während in Großstädten oft in jedem einzelnen Stadtteil ein Standesamt eingerichtet ist. Die Aufgaben sind jedoch überall gleich: gemeldete Geburten und Sterbefälle werden im jeweiligen Geburts- bzw. Sterberegister eingetragen und eine Urkunde über den Vorfall ausgestellt. Darüber hinaus werden die Eheschließungen durchgeführt und ebenfalls im Register erfasst sowie die Heiratsurkunde dem Brautpaar übergeben. Bis Ende 2008 existierten darüber hinaus in Baden-Baden, Berlin, Hamburg und München Hauptstandesämter für Personenstandsfälle, bei denen das Ausland betroffen war.
Aufgrund der wechselhaften Geschichte Deutschlands wurden einst selbstständige Gemeinden zu Landkreisen zusammengefasst oder in größere Städte eingemeindet. Zudem werden die Register oft nach der Schutzfrist (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 90 Jahre und Sterbefälle 30 Jahre) vom Standesamt an das zuständige Stadt- oder Landesarchiv übergeben. Eine gute Hilfestellung bieten daher die Ortsartikel auf GenWiki, wo Familienforschende ihre Rechercheergebnisse dokumentiert haben.
Quelle: wikipedia
Neuste Beiträge
